Sachverständiger/Gutachter
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Leistungsprofil Sachverständiger/Gutachter

Gutachten

Die Erstellung von Gutachten ist das Kerngebiet meiner Sachverständigentätigkeit. Ob als Privatgutachten, für Gericht, Bauträger, Haus- und Immobilienverwaltungen, Eigentümer­gemeinschaften oder für Versicherungsträger.

Das Aufgabenfeld für den Sachverständigen im Garten- und Landschaftsbau Herstellung und Unterhaltung ist ein sehr umfangreiches.
Es lässt sich grob in bautechnische Leistungen und in vegetationstechnische Leistungen unterteilen.

Nachfolgend eine Aufstellung der beiden Bereiche, die an dieser Stelle, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.


Bautechnische Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau:

  • Pflasterarbeiten und Plattierungsarbeiten aus Naturstein und Betonwerkstein auf Terrassen, Wegen oder in befahrenen Bereichen.
  • Treppenanlagen und Stufen aus Natur- und Betonwerkstein
  • Mauern aus Naturstein oder Betonwerkstein
  • Gabionen und Trockenmauern
  • Palisaden aus Naturstein, Holz oder Betonwerkstein
  • L-Steine, Stelen oder Mauerscheiben
  • Sichtschutzzäune aus Holz, Beton oder Kunststoff.
  • Holzterrassen
  • Pergolen
  • Holzzäune
  • Spielplatzbau und Spielgeräte
  • Stabgitter- und Maschendrahtzäune sowie andere Zaunanlagen.
  • Bachläufe
  • Wasserbecken
  • Teiche
  • Wasserspiele
  • Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • mobiles Grün (Kübel und Pflanzgefäße)

Vegetationstechnische Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau:
  • Rasenpflege
  • Rasenbau
  • Rasenregeneration und Rasenrenovation
  • Bodenuntersuchung hinsichtlich physikalischer und chemischer Eignung als Vegetationsgrundlage wie z.B. pH-Wert, Nährstoffanteile, Bodendichte, Bodenzusammensetzung etc.
  • Fertigstellung-, Entwicklung- und Unterhaltungspflege von gartenbaulichen Anlagen
  • Baum und Gehölzschnitte
  • Pflanzenschutz
  • Hecken
  • Baumfällungen und Rodungen
  • Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern, Rosen, Rank und Kletterpflanzen, Stauden und Gräsern.
  • Fassadenbegrünung
  • Dachbegrünung
  • mobiles Grün (Kübel und Pflanzgefäße)
  • nachbarschaftsrechtliche Belange wie zum Beispiel die Einhaltung von Grenzabständen bei der Pflanzung von Bäumen, Hecken oder Gehölzen.