Baubegleitung
Komplexere Aufgabenstellungen und umfangreichere Bauvorhaben erfordern häufig
eine sachverständige Betreuung. Durch die Kenntnis von aktuellen und anerkannten
Regelwerken und neuestem Stand der Technik lassen sich Kosten sparen und
Ressourcen schonen.
Auch für sachkundige im Fachbereich Garten und Landschaftsbau kann
die Hinzuziehung eines Sachverständigen durchaus Sinn machen. Sozusagen als
Sachberater im Fachbetrieb oder im Planungs- und Ingenieurbüro.
1. Abrechnung/Prüfung
Die Abrechnung von Bauvorhaben stellt die Auftraggeber häufig vor die Aufgabe, für sie nicht einschätzbare Lieferungen und Leistungen, zu prüfen und freizugeben. Manchmal fehlen dazu aber auch nur die Personalressourcen oder Zeit. Hier kann ich Sie als Sachverständiger und Unternehmer, mit mehr als
39 -jähriger Berufserfahrung, unterstützen.
2. Bauüberwachung/Qualitätskontrolle
Die Einschätzung ob die durch den Auftragnehmer erbrachten Lieferungen Leistungen fachgerecht ausgeführt werden oder wurden ist für den sachunkundigen Auftraggeber zumeist nicht zu bewerten. Mängel treten oft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfristen auf. Gerade bei umfangreicheren Arbeiten und speziellen Aufgabengebieten ist eine Begleitung durch eine sachverständige Person schon während der Bauphase, welche als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers oder als neutraler Überwacher tätig ist, durchaus ratsam und gewährleistet eine nach den anerkannten Regeln und Stand der Technik abgewickelte Bauleistung.
3. Mangelbeseitigung/Abnahme
Bei der erforderlichen Beseitigung von hinterlassenen Mängeln ist das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zumeist nicht mehr vorhanden. Hier den Sachverständigen über seine gutachterliche Einschätzung hinaus mit der Überwachung und Abnahme der Mangelbeseitigung zu beauftragen sichert zum einen die fachgerechte Abwicklung und Hinterlassung dieser Arbeiten. Zum anderen wird durch die Übernahme dieser Aufgabengebiete durch den Sachverständigen aber auch eine wesentlich bessere Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sichergestellt.